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   LSG Bayern, 12.02.1998 - L 4 KR 67/96   

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LSG Bayern, 12.02.1998 - L 4 KR 67/96 (https://dejure.org/1998,12008)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.02.1998 - L 4 KR 67/96 (https://dejure.org/1998,12008)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - L 4 KR 67/96 (https://dejure.org/1998,12008)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.1998 - L 4 KR 67/96
    Gemäß § 135 Abs. 1 SGB V dürfen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkassen nur abgerechnet werden, wenn die Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen auf Antrag einer Kassenärztlichen Bundesvereinigung, einer Kassenärztlichen Vereinigung oder eines Spitzenverbandes der Krankenkassen in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V Empfehlungen abgegeben haben über die Anerkennungen des diagnostischen und therapeutischen Nutzens der neuen Methode (s. hierzu auch die neue Rechtsprechung des BSG: Urteil vom 16.09.1997 - 1 RK 28/95; Urteil vom 19.09.1997 - 1 RK 14/96).

    Diese Vorgaben hat das BSG durch die neuere Rechtsprechung bekräftigt (Urteil vom 16.09.1997 - 1 RK 28/95).

    Während das BSG in der Entscheidung vom 16.12.1993 (a.a.O.) zwar eine Überprüfung der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht vorschreibt, gleichzeitig ohne nähere Begründung bejaht, und das BSG mit den Urteilen vom 16.09.1997 (1 RK 28/95 und 1 RK 14/96) gegen die Übertragung von Rechtssetzungsbefugnissen auf den Bundesausschuß unter dem Gesichtspunkt des Rechtstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken hat, ist in der verfassungsrechtlichen Literatur die Vereinbarkeit der Richtlinien mit höherrangigem Recht umstritten.

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.1998 - L 4 KR 67/96
    Das BSG hat mit der weiteren Entscheidung vom 16.12.1993 (BSGE 73, 271 f.) für Recht erkannt, daß die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zur Sicherung der ärztlichen Versorgung im Streit um die Leistungen zur Krankenbehandlung für die Gerichte maßgeblich sind, es sei denn, daß sie auf einer unrichtigen Auslegung höherrangigen Rechts beruhen oder ihr Inhalt sachlich unvertretbar ist.

    Ergibt die Prüfung, daß die Richtlinie rechtlich gültig und ihr Inhalt, wenn auch medizinisch-wissenschaftlich nicht unumstritten, so doch sachlich vertretbar ist, ist dieses Regelwerk für die Sachentscheidung maßgeblich (BSG vom 16.12.1993, a.a.O.).

    Während das BSG in der Entscheidung vom 16.12.1993 (a.a.O.) zwar eine Überprüfung der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht vorschreibt, gleichzeitig ohne nähere Begründung bejaht, und das BSG mit den Urteilen vom 16.09.1997 (1 RK 28/95 und 1 RK 14/96) gegen die Übertragung von Rechtssetzungsbefugnissen auf den Bundesausschuß unter dem Gesichtspunkt des Rechtstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken hat, ist in der verfassungsrechtlichen Literatur die Vereinbarkeit der Richtlinien mit höherrangigem Recht umstritten.

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 14/96

    Krankenkasse - Kostenerstattung - Übernahme - Behandlungskosten - Ärztliche -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.1998 - L 4 KR 67/96
    Gemäß § 135 Abs. 1 SGB V dürfen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkassen nur abgerechnet werden, wenn die Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen auf Antrag einer Kassenärztlichen Bundesvereinigung, einer Kassenärztlichen Vereinigung oder eines Spitzenverbandes der Krankenkassen in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V Empfehlungen abgegeben haben über die Anerkennungen des diagnostischen und therapeutischen Nutzens der neuen Methode (s. hierzu auch die neue Rechtsprechung des BSG: Urteil vom 16.09.1997 - 1 RK 28/95; Urteil vom 19.09.1997 - 1 RK 14/96).

    Während das BSG in der Entscheidung vom 16.12.1993 (a.a.O.) zwar eine Überprüfung der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht vorschreibt, gleichzeitig ohne nähere Begründung bejaht, und das BSG mit den Urteilen vom 16.09.1997 (1 RK 28/95 und 1 RK 14/96) gegen die Übertragung von Rechtssetzungsbefugnissen auf den Bundesausschuß unter dem Gesichtspunkt des Rechtstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken hat, ist in der verfassungsrechtlichen Literatur die Vereinbarkeit der Richtlinien mit höherrangigem Recht umstritten.

  • LSG Schleswig-Holstein, 26.09.1995 - L 1 KR 33/95

    Krankenversicherung; Krankenkasse; Kostenübernahme; Bioresonanz- Therapie;

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.1998 - L 4 KR 67/96
    Sie verweist auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 26.09.1995 (L 1 Kr 33/95), das eine Kostenerstattung für die Bio-Resonanztherapie wegen fehlender Wirksamkeit abgelehnt hatte.

    Mit der Bio-Resonanztherapie sollen körpereigene Schwingungen aufgenommen werden, im Gerät gesunde von krankhaften Schwingungen abgetrennt, krankhafte Schwingungen umgekehrt und zurückgegeben werden, so daß diese die körpereigenen krankhaften Schwingungen abschwächen (s. Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 26.09.1995, L 1 Kr 33/95).

  • BSG, 05.07.1995 - 1 RK 6/95

    Leistungspflicht der Krankenkassen bei Drogensubstitution für Heroinabhängige,

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.1998 - L 4 KR 67/96
    Das BSG hat mit Urteil vom 05.07.1995 (SozR 3-2500 § 27 Nr. 5) für Recht erkannt, daß eine Leistungspflicht der Krankenkassen nur in Betracht kommt, wenn sich die Wirksamkeit der neuen Behandlungsmethode aufgrund wissenschaftlich geführter Statistiken in einer für die sichere Beurteilung ausreichenden Zahl von Behandlungsfällen nachweisen läßt und gegen die Qualität der Methode - auch unter Berücksichtigung eventueller Nebenwirkungen - keine durchgreifenden Bedenken bestehen.
  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 20/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Arzneimittelbereich

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.1998 - L 4 KR 67/96
    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, daß das Bundessozialgericht mit dem Vorlagebeschluß vom 14.06.1995 (NZS 1995, 502) die Ermächtigung des Bundesausschusses zur Festbetragsfestsetzung in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V wegen Verstoßes gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie (Art. 20 GG) sowie gegen Art. 80 GG bzw. Art. 12 GG als verfassungswidrig angesehen hat.
  • BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92

    Kassenzahnärztliche Versorgung - Amalgam

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.1998 - L 4 KR 67/96
    In Anlehnung nicht nur an den Funktionserhalt der gesetzlichen Krankenversicherung als verfassungsmäßiger Gemeinwohlaufgabe, sondern auch an die gleichermaßen mit Verfassungsrang ausgestattete Selbstbestimmung durch den Versicherten (Art. 1, 2 GG) und die Therapiefreiheit durch den Arzt (Art. 5, 12 GG) hat das BSG den Maßstab des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse in § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V vom Ansatz her nicht auf die Schulmedizin beschränkt, sondern auf eine therapie-immanente Vertretbarkeit abgestellt, um auf diese Weise die Gewährleistung der besonderen Therapierichtungen in § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB V sicherzustellen (BSG SozR 3-2500 § 2 Nr. 2; von Wulffen, Die Sozialgerichtsbarkeit 1996, 250 f.).
  • BSG, 05.05.1988 - 6 RKa 27/87

    Kassenarzt - Regreß - Nichtbeachtung eines Verbots - Wirtschaftlichkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.1998 - L 4 KR 67/96
    Die Richtlinien enthalten Erfahrungssätze, die unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse generalisierende Aussagen über die Effektivität und Effizienz einzelner Untersuchungs- und Behandlungsmethoden treffen (BSG vom 05.05.1988 - BSGE 63, 163 f.; Kasseler Kommentar-Hess, § 92 SGB V, Rdnr.4).
  • FG Schleswig-Holstein, 01.10.2014 - 2 K 272/12

    Aufwendungen für Liposuktion - Fettabsaugung als außergewöhnliche Belastung

    Auch führt der Umstand, dass eine Behandlungsmethode im Einzelfall zu dem gewünschten therapeutischen Ergebnis führt, nicht dazu, diese als "nur" wissenschaftlich umstrittene Behandlungsmethode und nicht als wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode anzusehen (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 12. Februar 1998 - L 4 KR 67/96, a.a.O.; Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 1 K 592/11.NW, Juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.09.2013 - 3 K 1443/12

    Biophysikalische Informations-Therapie nicht abziehbar

    Kosten einer Behandlung mit Bioresonanztherapie sind daher nicht zu erstatten (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 12. Februar 1998 - L 4 KR 67/96, in juris).

    Auch führt der Umstand, dass eine Behandlungsmethode im Einzelfall zu dem gewünschten therapeutischen Ergebnis führt, nicht dazu, diese als "nur" wissenschaftlich umstrittene Behandlungsmethode und nicht als wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode anzusehen (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 12. Februar 1998 - L 4 KR 67/96, a.a.O.; Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 1 K 592/11.NW, a.a.O.).

  • LSG Bayern, 12.02.1998 - L 4 KR 27/96
    Ungeachtet der Frage, ob die Richtlinien verbindlich sind wie Rechtsnormen (s. dazu BayLSG vom 12.02.1998, L 4 KR 67/96 mwN), geht der Senat zumindest davon aus, daß die Richtlinien generalisierte, gutachtliche Aussagen über die Effektivität und Effizienz der Untersuchungs- und Behandlungsmethoden enthalten und deswegen im Leistungsstreit zu beachten sind.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen, 25.06.1997 - L 4 KR 67/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,37281
LSG Niedersachsen, 25.06.1997 - L 4 KR 67/96 (https://dejure.org/1997,37281)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.06.1997 - L 4 KR 67/96 (https://dejure.org/1997,37281)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Juni 1997 - L 4 KR 67/96 (https://dejure.org/1997,37281)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Niedersachsen, 16.05.2001 - L 4 KR 224/98
    Von einer Krankenhausbehandlung kann dagegen nicht mehr gesprochen werden, wenn die ärztliche Behandlung nur einen die pflegerischen Maßnahmen begleitenden Charakter hat (vgl BSG, aaO; LSG Nds, Urteil vom 25. Juni 1997 - L 4 Kr 67/96 - mwN und zuletzt Urteil vom 21. Juni 2000 - Az.: L 4 Kr 83/98 -).
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